Bundesfamilienministerin will "Counterstrike" erneut prüfen

17.05.2002

Wer gehofft hatte, dass die Entscheidung der BPjS, dass Computerspiel "Counterstrike" nicht zu indizieren, der sehr einseitig geführten Debatte um die Ursachen zwischen Realer und virtueller Gewalt eine Wende geben könnte, sieht sich enttäuscht: Bundesfamilienministerein Christine Bergmann hat angekündigt, nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes "Counterstrike" erneut zu überprüfen. In einem Statement sagte die Ministerin:

"Der Fall des Computerspiels Counter-Strike in der amerikanischen Originalversion macht deutlich, wie wichtig die Neuregelung des Jugendschutzes ist. Das neue Jugendschutzgesetz, das heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, sieht eine verbindliche Alterskennzeichnung für Computerspiele mit klaren Rechtsfolgen vor, die es bisher nicht gibt. Das heißt: Das Produkt darf dann Jugendlichen unter der angegebenen Altersgrenze nicht zugänglich gemacht werden.

Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie vor der Einführung auf dem deutschen Markt die amerikanische Originalversion des Computerspiels Counter-Strike als nicht geeignet für unter 18-Jährige eingestuft hat, kann ich die Entscheidung des Gremiums der Bundesprüfstelle nicht nachvollziehen. Ich werde nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes diesen Vorgang nochmals aufgreifen."

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