ARD und ZDF lehnen "Grundverschlüsselung" via Satellit ab

21.06.2006 (ks)

Der Vorsitzende der ARD, Thomas Gruber und ZDF-Intendant Markus Schächter erteilen in einem gemeinsamen Positionspapier der geplanten "Grundverschlüsselung" durch den Satelliten-Betreiber SES-Astra eine klare Absage.

SES-Astra hatte im Februar 2006 angekündigt, ab nächstem Jahr die privaten TV-Programme Programme nur noch "grundverschlüsselt" digital per Satellit auszustrahlen.

Mit ihrer Stellungnahme an die Rundfunkkommission der Länder wollen ARD und ZDF aufzeigen, dass diese "Grundverschlüsselung" ein
Etikettenschwindel sei. Letztlich, so Schächter und Gruber, gehe es um nichts anderes, als den Einstieg in weit reichende Pay-TV Angebote vorzubereiten. Damit würde der von allen gewünschten Digitalisierung des Fernsehens in Deutschland ein schlechter Dienst erwiesen. ARD und ZDF hoffen, mit ihren Argumenten und Fakten gegen jedwede Art von Verschlüsselung des Free-TV die Diskussion auf eine breitere Basis stellen zu können.

Mit folgenden Argumenten setzen sich ARD und ZDF gegen die "Grundverschlüsselung" ein:

  • Der Begriff "Grundverschlüsselung" ist Etikettenschwindel: Es geht
    nicht um die Förderung der Digitalisierung oder um eine technische
    Maßnahme, sondern um den Einstieg in die Entwicklung kommerzieller
    pay-Geschäftsmodelle.

  • Mit der "Grundverschlüsselung" droht eine digitale Spaltung der
    Bevölkerung. Das deutsche Mediensystem mit seinem breiten und
    vielfältigen free-tv-Angebot würde grundlegend verändert.

  • Die "Grundverschlüsselung" ist nicht zum Schutz vor Piraterie
    erforderlich. Urheberrechtliche Vorschriften eröffnen gerade die
    Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verbreitung von Rundfunk.
    Gebietsabschottungen widersprechen grundlegenden europäischen
    Prinzipien.

  • Die "Grundverschlüsselung" bürdet jedem Zuschauer die Kosten einer
    für die Nutzung von pay-tv-Angeboten notwendigen Infrastruktur
    zwangsweise auf.

  • Die Adressierbarkeit der Endgeräte wirft erhebliche u. a.
    datenschutzrechtliche Risiken auf (Steuerung des Verbrauchers und
    Überwachung seines Verhaltens).

  • Die Freischaltung von free-tv-Angeboten beweist, dass eine
    "Grundverschlüsselung" nicht notwendig ist. Schon heute können
    digitale Entgeltangebote individuell adressiert und abgerechnet
    werden.

  • Auch in unseren Nachbarstaaten gibt es keineswegs eine
    "Grundverschlüsselung" von free-tv gegen gesondertes monatliches
    Entgelt. Dessen ungeachtet ist die Situation in anderen europäischen
    Staaten nicht mit der deutschen vergleichbar.

  • Dem Jugendschutz kommt bei der "Grundverschlüsselung" nur eine
    Alibi- Funktion zu: Alles, was technisch und programmlich möglich
    ist, soll nutzbar werden, ohne dass zuverlässig verhindert werden
    könnte, dass Minderjährige Zugang zu sie gefährdenden Inhalten haben.

  • Die "Grundverschlüsselung" hemmt Ausbau und Nutzung aller
    digitalen Verbreitungswege. Die Einführung einer Verschlüsselung
    begünstigt nicht die Einführung neuer Entwicklungen, sondern neuer
    Geschäftsmodelle.

  • Die "Grundverschlüsselung" ist auch unter wettbewerbsrechtlichen
    Aspekten bedenklich: Es sollen technische Standards durchgesetzt
    werden, ohne dass die Spezifikation nachvollziehbar ist.
    Decoderhersteller werden behindert, kleinere Sender diskriminiert.

  • Die "Grundverschlüsselung" zielt auf eine Marktabschottung und
    schafft Abhängigkeiten sowohl der Endgerätehersteller als auch nicht
    beteiligter Programmanbieter.

  • Die "Grundverschlüsselung" ist nicht erforderlich, um
    Investitionen zu finanzieren.

  • Der Verweis auf Entgeltmodelle im Bereich der
    Kabelweiterverbreitung sowie über DSL verfängt nicht.

  • Die "Grundverschlüsselung" würde der Medienkonzentration aufgrund
    der zunehmenden vertikalen Integration der Beteiligten weiter
    Vorschub leisten.

  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für jeden frei, ohne
    zusätzlichen wirtschaftlichen oder technischen Aufwand empfangbar
    sein. Er kann daher weder auf eine verschlüsselte Verbreitung noch
    auf verbleibende Verbreitungswege verwiesen werden.