Bundesregierung beschliesst weitere Verschärfung des Jugendschutzes

19.12.2007 (ks) 

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Im Kern steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor "medialen Gewaltdarstellungen", insbesondere vor "gewaltbeherrschten Computerspielen". Diese Änderungen sollen in Kraft treten, sobald das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2008 abgeschlossen ist. Neben erweiterten Indizierungsmöglichkeiten sollen auch die Alterskennzeichnungen auf den Verpackungen zukünftig größer werden. Zwar wurde die Gesetzesänderungen vornehmlich im Hinblick auf Computerspiele beschlossen, die Bestimmungen haben aber ebenso Auswirkungen auf Film-Veröffentlichungen auf DVD, Blu-ray Disc und HD DVD. 

Die Jugendministerien der Länder erhöhen außerdem die Kontrolle der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die für die Prüfung der Spiele zuständig ist. So soll die Zahl der Ständigen Vertreter der obersten Landesjugendbehörden bei der USK erhöht und auch Beisitzer der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Prüftätigkeit der USK eingebunden werden.

Mit dem Gesetzentwurf sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

1. der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".

2. die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.

3. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."

Der genaue Wortlaut der geplanten Änderungen ist in einem PDF-Dokument zusammengefasst, welches hier zum Download bereit steht.

Welche Auswirkungen die Änderungen auf die Indizierungspraxis haben werden, ist nicht abzusehen. Denn der Gesetzentwurf enthält eine Menge auslegbarer Begriffe wie "Gewaltbeherrschung", die nur ungenau konkretisiert werden, somit einen recht subjektiven Spielraum für die Rechtspraxis eröffnen und daher Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit des Gesetzes offen lassen. Auf jeden Fall wird man sich zukünftig daran gewöhnen müssen, dass selbst für Jugendliche unbedenkliche Filme zukünftig mit einem FSK-Logo auf der Vorderseite des Covers ausgestattet sein werden. 

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